Die sog. "Abschleppgenehmigungen" betreffen das Abschleppen von liegengebliebenen, betriebsunfähigen Fahrzeugen, also Fälle der Nothilfe. Mit der Genehmigung kann der Unternehmer Fahrzeuge (auch Nutzfahrzeuge) bis zur nächsten geeigneten Werkstatt abschleppen ohne dazu - wie vom Gesetz vorgesehen - die Autobahn verlassen zu müssen.
Description
§ 15 a der Straßenverkehrs-Ordnung schreibt vor, dass Fahrzeuge nicht über die Autobahn abgeschleppt werden dürfen. Aus Sicherheitsgründen muss die Autobahn an der nächsten Anschlussstelle verlassen werden. Bleibt ein Fahrzeug außerhalb der Autobahn liegen, darf nicht auf die Autobahn aufgefahren werden.
Für gewerbliche Unternehmer, die die Gewähr zum sicheren und fachgerechten Abschleppen bieten, kann eine Ausnahme erteilt werden. Die Abschleppgenehmigungen werden für das Abschleppen von Pkw für bis zu 50 km Autobahnstrecke, für Nutzfahrzeuge für bis zu 250 km Autobahnstrecke erteilt.
Requirements
Zuverlässigkeit des Abschleppunternehmers, insbesondere keine Verstöße (Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten) im Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen Vorschriften.
Fees
- Rahmengebühr von 10,20 € bis 767,00 €
Status 05.12.2011
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