Städtebauförderung

Der Freistaat, die Bundesrepublik und die Europäische Union fördern Städte und Gemeinden bei der Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Fördermittel von den Städten und Gemeinden zusammen mit deren Eigenanteil auch an Dritte weitergereicht werden.

Description

Im Rahmen der verschiedenen Städtebauförderungsprogramme werden Finanzhilfen in Höhe der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.

Handlungsschwerpunkte der Städtebauförderung sind:

  • die Stärkung von Innenstädte und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbaus sowie der Belange des Denkmalschutzes,
  • die Wiedernutzung von Flächen, insbesondere der in zentralen Bereichen brachliegenden Gewerbe-, Militär- oder Bahnflächen zur Einrichtung von Wohn- und Arbeitsstätten, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen unter Berücksichtigung ihrer funktional sinnvollen Zuordnung (Nutzungsmischung) sowie von umweltschonenden, kosten- und flächensparenden Bauweisen,
  • städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.
  • Nutzung von überörtlicher Zusammenarbeit und von Netzwerken zur Stärkung der Zentren aller Stufen im ländlichen Raum.

Für die Beratung und Bewilligung sind die Regierungen zuständig.

Requirements

Städtebauförderungsmittel werden auf Antrag bei Erfüllung der Fördervorrausetzungen der Städtebauförderungsrichtlinien - StBauFR 2007 gewährt. Grundvoraussetzung ist die Beteiligung der Kommune mit einem Eigenanteil an den förderfähigen Kosten.

Eigentümer/ Investoren, die in einem Erneuerungsgebiet ein förderfähiges Vorhaben realisieren wollen, das den kommunalen Erneuerungszielen entspricht, können bei der Stadt oder Gemeinde eine Kostenerstattung beantragen, soweit sie zur Durchführung der Maßnahme finanziell allein nicht in der Lage sind.

Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit einer Maßnahme nicht begonnen werden.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Deadlines

Keine

Required documents

  • siehe "Weiterführende Links"

Fees

  • Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

Status 02.12.2011

Responsible for editing: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern

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