Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung; Erhebungen

Die Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung (EWMV) wurde geschaffen, um wichtige Daten der Ernährungswirtschaft in regelmäßigen Abständen zu erheben.

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Die Verordnung verpflichtet die Inhaber der für die Ernährung besonders wichtigen Betriebe der Ernährungswirtschaft alle 4 Jahre Angaben zu machen. Dazu zählen z.B. Fleischereien, Schlachthöfe, Molkereien und Großbäckereien. Dabei werden vor allem die Verarbeitungs- und Leistungskapazitäten der Betriebe (Menge verwendeter Rohstoffe, Mengen der hergestellten Erzeugnisse, Kapazitäts- und Leistungsreserven) abgefragt.

Zuständig für die Entgegennahme der Meldungen nach der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung ist die dem Bayerischen Staatsministerium für Ernächrung, Landwirtschaft und Forsten nachgeordnete Landesanstalt für Landwirtschaft. Die Kreisverwaltungsbehörden unterstützen sie bei dieser Tätigkeit.

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Status 31.01.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

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