Der Ausbildungsbetrieb für die Ausbildung von Berufspiloten sowie für die Ausbildung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung muss vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigt werden.
Description
Der Antrag muss enthalten:
- Name, Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers;
- Erklärung über schwebende Strafverfahren und darüber, dass ein Führungszeugnis nach § 30 BZRG zur Vorlage bei der zuständigen Stelle beantragt worden ist, bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts außerdem Name und Wohnsitz der vertretungsberechtigten Personen sowie auf Verlangen eine Bescheinigung des Registergerichts, dass die Eintragung in das Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister nur noch von der Erteilung der Erlaubnis abhängt;
- Angabe der Staatsangehörigkeit, sofern der Antragsteller eine natürliche Person ist;
- die Staatsangehörigkeit ist auf Verlangen nachzuweisen;
- Kopien der Luftfahrerscheine sowie Lebensläufe des Ausbildungsleiters, der Fluglehrer und des sonstigen Lehrpersonals;
- Nachweis, dass ausreichende personelle, technische und organisatorische Voraussetzungen vorhanden sind, um die Lufttüchtigkeit der verwendeten Luftfahrzeuge jederzeit aufrechtzuerhalten, einen sicheren Betrieb und eine geordnete Ausbildung durchzuführen;
- Zustimmung des Flugplatzhalters über die Art der Ausbildung, die auf dem Flugplatz durchgeführt werden soll.
Ferner sind mit dem Antrag weitere Angaben zu machen und entsprechende Nachweise vorzulegen, insbesondere über:
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit;
- Qualitätssystem;
- Ausbildungs- und Betriebshandbuch.
Nähere Informationen zu Angaben und Nachweisen sind bei der zuständigen Behörde einzuholen.
Fees
- Informationen über die anfallenden Kosten für die Ausbildungsgenehmigung sind bei der zuständigen Behörde einzuholen.
Status 29.02.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
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