Die an die Regierungen angegliederte Gewerbeaufsicht ist Empfänger verschiedener gesetzlich vorgeschriebener Anzeigen aus den Bereichen Anlagensicherheit, Schutz bestimmter Personengruppen und Schutz der Allgemeinheit und der Umwelt. Sie prüft diese und veranlasst gegebenenfalls die sich aus den Anzeigen ergebenden notwendigen Maßnahmen.
Description
Für den Betrieb bzw. die Errichtung bestimmter technischer Anlagen, die Durchführung bestimmter Tätigkeiten, bestimmte Vorkommnisse und bei möglichen Gefährdungen von Beschäftigten durch die von ihnen durchgeführte Tätigkeiten sind Anzeigen bei der Gewerbeaufsicht erforderlich, sofern nicht sogar eine spezielle Erlaubnis erforderlich ist.
Nachfolgend sind die wichtigsten Bereiche, in denen gesetzlich eine Anzeige beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt vorgeschrieben ist, aufgeführt:
- bei der Beschäftigung einer Schwangeren
- bei einem Arbeitsunfalls mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit
- bei einem tödlichen Arbeitsunfall (sofort, ggf. auch telefonisch)
- bei Schadensfällen mit mehr als 50.000 EUR Sachschaden
- bei Unfällen und Schadensfällen beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen
- zum Abbrennen eines Feuerwerks
- bei einer Sprengung
- zum Betrieb einer Röntgeneinrichtung
- bei Begasungen und Schädlingsbekämpfungen
- bei Asbestsanierungen
- bei einem Bauvorhabens mit bestimmten Gefährdungsmerkmalen
- bei der Verwendung von krebserzeugenden Arbeitsstoffen
- beim Betrieb von Lasereinrichtungen der Klasse 3 B oder 4
Status 10.10.2011
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
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