Abschleppfahrzeuge werden zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen.
Description
Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten erstellt die Zulassungbescheinigungen Teil I und II (früher Kfz-Schein und -Brief), teilt ein Kennzeichen wird zu und siegelt die Kennzeichenschilder mit Plaketten. Je nach Fahrzeug sind u.U. weitere Maßnahmen erforderlich.
Sofern notwendig werden Ausnahmegenehmigungen von den Bauvorschriften der StVZO im Zuge der Zulassung von den Zulassungsbehörde mit erteilt oder sind vor Zulassung von der örtlich zuständigen Bezirksregierung zu erteilen. Die Klärung der Zuständigkeit kann über die Zulassungsbehörde erfolgen.
Requirements
Die Voraussetzungen sind bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu erfragen bzw. dem Internettauftritt der Behörde zu entnehmen.
Deadlines
Im Regelfall keine.
Required documents
-
Die erforderlichen Unterlagen sind bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu erfragen.
Fees
- Für einen einfachen Zulassungsvorgang (ohne Erteilung von Ausnahmegenehmigungen) ist mit Kosten von ca. 50 bis 100 € zu rechnen.
Remedy
Verpflichtungsklage
Status 05.07.2011
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Online form, Bavaria-wide
- Online form, locally limited
- Printed page, Bavaria-wide
- Printed page, locally limited
- Legal bases, Bavaria-wide
- Legal bases, locally limited
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
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