Motorsportliche Veranstaltungen - sowohl im Straßenraum als auch auf sonstigen Flächen - bedürfen der Erlaubnis.
Description
Eine motorsportliche Veranstaltung, die nicht ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden soll, bedarf der Erlaubnis der Landratsämter, kreisfreien Städte bzw. Großen Kreisstädte.
Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder zum Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft oder vor erheblichen Beeinträchtigungen der Natur oder Landschaft erforderlich erscheint. Das Gleiche gilt, sofern andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Zum Schutz dieser Rechtsgüter können die Landratsämter, kreisfreien Städte bzw. Großen Kreisstädte Anordnungen für den Einzelfall treffen.
Für motorsportliche Veranstaltungen, die ausschließlich bzw. teilweise auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden sollen, bedarf es nur bzw. zusätzlich einer verkehrsrechtlichen Erlaubnis durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Requirements
Veranstalter in diesem Sinne ist, wer durch Organisation und Leitung oder in sonstiger erheblicher Weise die Voraussetzungen für die Abhaltung und Durchführung schafft. Der Antrag muss auf jeden Fall Angaben über Art, Ort und Zeit der Veranstaltung sowie über die Zahl der zuzulassenden Teilnehmer enthalten.
Deadlines
Keine, frühzeitige Antragstellung ist jedoch anzuraten.
Required documents
-
Antrag mit Angaben über Art, Ort und Zeit der Veranstaltung sowie über die Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Fees
- Der Gebührenrahmen für die Erteilung der Erlaubnis beträgt 30,- bis 1.250,- € (Tarif-Nr. 2.II.1/3 des Kostenverzeichnisses). Dazu kommen noch etwaige Auslagen.
Status 14.11.2011
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern
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- Fees, locally limited
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