Straßenverkehr; Ausnahmen für überregionale Veranstaltungen

Veranstaltungen, die sich auf das Gebiet anderer Bundesländer oder auf das benachbarte Ausland erstrecken oder Veranstaltungen, die mehr als drei bayerische Regierungsbezirke berühren, müssen von der Regierung erlaubt werden, in deren Bereich die Veranstaltung beginnt.

Description

Veranstaltungen, bei denen die Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Wegen der besonderen Auswirkungen von überregionalen Veranstaltungen wie z. B. der jährlichen Deutschland-Radrundfahrt übernehmen die Regierungen unter bestimmten Bedingungen die Koordination der Veranstaltung gegenüber den anderen Bundesländern und den Stellen im Ausland. Die Erlaubnis kann dabei aus rechtlichen Gründen immer nur für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland oder einen Teil davon gelten. Eine ggf. notwendige Erlaubnis einer außerdeutschen Behörde wird durch die Erlaubnis der Regierung nicht ersetzt. Die Veranstaltung und die flankierend notwendigen Maßnahmen werden durch Auflagen im Erlaubnisbescheid geregelt. Sie dienen sowohl dem Schutz der Teilnehmer an der Veranstaltungen als auch dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer. Genehmigungsfähige Veranstaltungen sind insbesondere

  • Radrennen
  • motorsportliche Veranstaltungen
  • Volkswanderungen
  • Staffelläufe
  • Ralley-Sonderprüfungen
  • Radtouren (z. B. BR-Radltour)
Die Regierung wird dabei im Regelfall gemeinsam mit dem Veranstalter, den anderern von der Veranstaltung betroffenen Stellen und der Polizei die Voraussetzungen erarbeiten, unter denen die Erlaubnis erteilt und die Veranstaltung durchgeführt werden kann. Die Zusammenfassung der Auflagen und Bedingungen für die Veranstaltung ergeht als sog. Erlaubnisbescheid (§ 29 Abs. 2 StVO) an den Veranstalter.

Für die jeweils anschließenden Erlaubnisse und Gestattungen im Ausland muss der Veranstalter selbst sorgen. Wegen der jeweiligen Gebietshoheit besteht keine Möglichkeit, z. B. im grenznahen Raum zu Österreich das dort notwendige Erlaubnisverfahren "mitzuerledigen".

Fees

  • Je nach Aufwand der Vorbereitung zwischen 10,20 € und 2301,00 €. Hierzu können Mehrkosten für Ortstermine, Gutachten etc. kommen.

Legal bases

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Status 02.05.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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