Die Regierungen informieren die Öffentlichkeit über ihre Aufgaben, über den Stand der von ihnen betriebenen oder koordinierten Verfahren und über ihre Entscheidungen in wichtigen Angelegenheiten.
Description
Als wichtigste Bündelungs- und Koordinierungsbehörden der Verwaltungsmittelstufe, dazu als Áufsichtsbehörde über eine Vielzahl von Verwaltungs- und Fachbehörden der unteren Verwaltungsstufe sind die Regierungen dafür zuständig, der Verpflichtung bewusst, nicht nur die unmittelbar Betroffenen, sondern auch eine breite Öffentlichtkeit über ihre Aufgaben und insbesondere über ihre Entscheidungen zu informieren.
Aufgabe der/des bei allen Regierungen bestellten "Pressesprecherin/Pressesprechers" ist es, stellvertretend für die Behördenleitung und Führungskräfte Anfragen der Medien zu beantworten, Kontakte zu vermitteln, über Verfahren aufzuklären und Entscheidungen bekannt zu geben.
An dieser Stelle erhalten Pressevertreter auch Auskunft über alle Angelegenheiten der Behörde selbst.
Requirements
Medieninformationen werden gegeben, solange nicht beamtenrechtliche oder sonstige gesetzliche Vorschriften eine Verschwiegenheitspflicht erfordern.
Fees
- Medieninformationen sind kostenlos.
Status 05.03.2012
Responsible for editing: Regierung von Oberbayern
- Online form, Bavaria-wide
- Online form, locally limited
- Printed page, Bavaria-wide
- Printed page, locally limited
- Legal bases, Bavaria-wide
- Legal bases, locally limited
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
Go to "Procedures"