Internet-Überwachung nach Telemedienrecht

Informationen zur Überwachung der Internet-Angebote nach Telemedienrecht in Bayern.

Description

Die Regierung von Mittelfranken überwacht als Aufsichtsbehörde bayernweit die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Telemedien (mit Ausnahme des Datenschutzes). Dazu zählt auch die Pflicht zur Kennzeichnung der Internet-Homepages mit einer Anbieterkennzeichnung (Impressum).

Stellen Bürger fest, dass eine Internet-Homepage eines Anbieters aus dem Freistaat Bayern keine oder keine ausreichende Anbieterkennzeichnung hat, können sie sich kostenfrei an die Regierung von Mittelfranken wenden.

Status 05.09.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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  • Online form, Bavaria-wide
  • Online form, locally limited
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