Kraftfahrzeug; Neuzulassung
Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Sie Kraftfahrzeuge zulassen. Hierfür sind Gründe der Verkehrssicherheit, der Kraftfahrzeugsteuer und die Notwendigkeit, den Halter oder Fahrer feststellen zu können, maßgeblich.
Description
Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie bei der Zulassungsbehörde die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen. Die Vorführung des Kraftfahrzeugs ist dabei grundsätzlich nicht erforderlich.
Bei Fahrzeugen allerdings, die aus dem Ausland kommen und für die eine Zulassungsbescheinigung Teil II durch die Zulassungsbehörde erstellt werden muß, ist das Kraftfahrzeug zur Identifizierung bei der Zulassungsbehörde vorzuführen, es sei denn eine andere staatliche Stelle hat das Kraftfahrzeug bereits einmal identifiziert.
Bei der Zuteilung eines Kennzeichens im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird Ihnen i.d.R. eine Buchstaben- und Zahlenkombination zugeteilt, auf die Sie keinen Einfluss haben. Wünschen Sie jedoch eine bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombination (z. B. Ihre Initialen oder Geburtsjahr) können Sie ein solches Wunschkennzeichen gegen Gebühr beantragen.
Prerequisites
Bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs müssen Sie die Verfügungsberechtigung über das Kraftfahrzeug z.B. durch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nachweisen. Zudem ist die sog. EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original vorzulegen.
Bei nach dem Kauf vorgenommenen Änderungen am Fahrzeug, die abnahmepflichtig sind (z.B. Anhängerkupplung, ALU-Felgen,Spoiler, Standheizung etc.) brauchen Sie für die Zulassung des Kraftfahrzeugs die vorherige Abnahme durch den amtlichen anerkannten Sachverständigen (in Bayern TÜV ).
Deadlines
grundsätzlich keine
Gültige HU ist Voraussetzung für die Zulassung.
Für den Fall, dass zwischen der Bestätigung der Betriebserlaubnis und der Zulassung ein Zeitraum von mehr als 18 Monaten liegt, so ist zur Überprüfung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs eine Fahrzeuguntersuchung durch den amtlich anerkannten Sachverständigen oder den Prüfer einer Überwachungsorganisation durchzuführen.
Required documents
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
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EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original
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Kaufvertrag
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amtliches Ausweispapier
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Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung eVB")
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Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (ggf.)
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Vollmacht (auch bei Zulassung auf den Ehegatten erforderlich)
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Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Zulassung auf einen Minderjährigen
Fees
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Fees, Bavaria-wide:
Bei Fahrzeugen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis müssen Sie 26,30 EURO bezahlen.
Für den Fall, dass durch die Zulassungsbehörde noch Daten erhoben werden müssen, fallen 40,90 EURO an.
Diese Gebühren erhöhen sich für den Fall, dass Wunschkennzeichen beantragt werden, um 10,20 EURO.
Auch wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt ist, fallen zusätzliche Gebühren an. Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Status: 09.01.2013
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
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