Strafbefehl; Einspruch

Strafbefehle können mit dem Einspruch angefochten werden.

Description

In Strafsachen geringerer Bedeutung kann die Staatsanwaltschaft - außer bei Jugendlichen - anstelle der Erhebung einer Anklage beim Strafrichter den Erlass eines Strafbefehls beantragen. Das Strafbefehlsverfahren ist ein Verfahren ohne Hauptverhandlung. Legt der Beschuldigte allerdings gegen einen vom Richter erlassenen Strafbefehl Einspruch ein, wird eine Hauptverhandlung anberaumt. Bei dem daraufhin ergehenden Urteil ist der Richter an den im Strafbefehl enthaltenen Ausspruch nicht gebunden; die Entscheidung kann daher für den Beschuldigten auch ungünstiger ausfallen.

Requirements

Gegen den Strafbefahl kann binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch eingelegt werden.

Legal bases

Remedy

Einspruch

Status 20.03.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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