Gewährung von Unterhaltssicherungsleistungen an freiwillig Wehrdiensleistende und deren Familienangehörige bzw. an Wehrübende.
Description
Die Unterhaltssicherung sieht Geldleistungen für die Sicherung des Lebensbedarfs der freiwillig Wehrdienstleistenden und ihrer Familienangehörigen und zum Schutz vor wehrdienstbedingten Einkommensverlusten bei Wehrübungen vor. Die Leistungen werden auf Antrag von den Unterhaltsicherungsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) bewilligt. Der Antrag kann schon vor Antritt des freiwilligen Wehrdienstes oder der Wehrübung gestellt werden (möglichst bald nach Empfang des Aufforderungs-/ Heranziehungsbescheides). Auf keinen Fall dürfen Sie die Antragsfrist versäumen.
Dem Antrag ist die Durchschrift des Aufforderungs-/ Heranziehungsbescheides beizufügen. Die Formulare sind bei den Unterhaltssicherungsbehörden erhältlich.
Requirements
Die Leistungen werden nur auf Antrag gewährt.
Deadlines
Die Antragsfrist erlischt drei Monate nach Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes bzw. der Wehrübung.
Status 28.06.2011
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern
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