Wehrdienst und Wehrübungen; Unterhaltssicherung

Gewährung von Unterhaltssicherungsleistungen an freiwillig Wehrdiensleistende und deren Familienangehörige bzw. an Wehrübende.

Description

Die Unterhaltssicherung sieht Geldleistungen für die Sicherung des Lebensbedarfs der freiwillig Wehrdienstleistenden und ihrer Familienangehörigen und zum Schutz vor wehrdienstbedingten Einkommensverlusten bei Wehrübungen vor. Die Leistungen werden auf Antrag von den Unterhaltsicherungsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) bewilligt. Der Antrag kann schon vor Antritt des freiwilligen Wehrdienstes oder der Wehrübung gestellt werden (möglichst bald nach Empfang des Aufforderungs-/ Heranziehungsbescheides). Auf keinen Fall dürfen Sie die Antragsfrist versäumen.

Dem Antrag ist die Durchschrift des Aufforderungs-/ Heranziehungsbescheides beizufügen. Die Formulare sind bei den Unterhaltssicherungsbehörden erhältlich.

Requirements

Die Leistungen werden nur auf Antrag gewährt.

Deadlines

Die Antragsfrist erlischt drei Monate nach Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes bzw. der Wehrübung.

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

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Status 28.06.2011

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