Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK) und Anzeigenerstattung bei der Polizei
Description
Sie wurden sexuell missbraucht oder Opfer einer Vergewaltigung? Dann befinden Sie sich in einer extremen psychischen Belastungssituation! Nehmen Sie fachkundige Hilfe in Anspruch.
Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt? Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar. Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK).
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, am Besten sofort nach dem Vorfall über Notruf 110.
Liegt die Tat schon länger zurück? Erstatten Sie dennoch Anzeige, die Tat wird auch noch nach Jahren verfolgt.
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Personalausweis/Reisepass
Status 10.02.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern
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