Mahnbescheid; Widerspruch

Gegen einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid können Sie Widerspruch bzw. Einspruch erheben.

Requirements

Der Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ist schriftlich bei dem Amts- oder Arbeitsgericht zu erheben, das den Mahnbescheid erlassen hat. Es ist zweckmäßig, für die Einlegung des Widerspruchs den dem Mahnbescheid beigefügten Vordruck zu verwenden.

Deadlines

Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit Zustellung des Mahnbescheids. Sie beträgt bei einem durch das Amtsgericht erlassenen Mahnbescheid zwei Wochen, bei einem durch das Arbeitsgericht erlassenen Mahnbescheid eine Woche. Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch gegen den auf Grundlage des Mahnbescheids ergangenen Vollstreckungsbescheid gewertet.

Legal bases

Remedy

Widerspruch bzw. Einspruch

Status 20.10.2011

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