Sportboote; Zulassung zur gewerbsmäßigen Vermietung auf Binnenschifffahrtsstraßen
Sportboote, die auf den Binnenschifffahrtsstraßen gewerbsmäßig vermietet werden sollen, bedürfen nach der Sportbootvermietungsverordnung-Binnen (SportbootVermV-Bin) einer technischen Zulassung durch die zuständige Behörde.
Description
Sollen Sportboote auf Binnenwasserstraßen, hier auf den Bundeswasserstraßen, gewerblich vermietet werden, müssen sie dafür technisch zugelassen sein. Die technische Zulsassung erfolgt:
- bei muskelbetriebenen Sportbooten durch das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt, das nach Abnahme (technischer Überprüfung) des Fahrzeuges ein maximal 6 Jahre gültiges Bootszeugnis und ein Kleinfahrzeugkennzeichen erteilt,
- bei motorbetriebenen Sportbooten ebenfalls durch das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt, das nach Abnahme (technischer Überprüfung) des Fahrzeuges durch die Schiffsuntersuchungskommission (SUK) oder durch einen anerkannten Sachverständigen ein maximal 10 Jahre gültiges Bootszeugnis und ein Kleinfahrzeugkennzeichen erteilt.
Die zuständigen Wasser- und Schifffahrtsämter bieten auch die Möglichkeit der Prototypenabnahme an.
Auskünfte zu allen oben beschriebenen Zulassungsvarianten erteilen die zuständigen Wasser- und Schifffahrtsämter (WSA).
Zuständig ist das jeweilige WSA
- in dessen Amtsbezirk das Sportboot seinen ständigen Liegeplatz hat oder sich die Betreibsstätte befindet oder
- das dem Sitz des Unternehmens am nächsten liegt.
An der Bundeswasserstraße Main sind das die Wasser- und Schifffahrtsämter
- Aschaffenburg, Zuständigkeitsbereich von Main-km 0,00 - 185,20 und
- Schweinfurt, Zuständigkeitsbereich von Main-km 185,20 - 387,69.
An der Bundeswasserstraße Main-Donau-Kanal (MDK) ist das Wasser- und Schifffahrtsamt Nürnberg von MDK-km 0,00 - 171,00 zuständig.
An der Bundeswasserstraße Donau ist das Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg von Donau-km 2414,72 - 2201,77 zuständig.
Prerequisites
keine
Deadlines
keine
Required documents
-
Sportboot
Fahrzeug muss vorgeführt werden
-
Eigentumsnachweis
Kaufvertrag, sofern Fahrzeug noch nicht über ein Kleinfahrzeugkennzeichen verfügt
-
SUK-/Sachverständigen-Abnahme
technisches Abnahmeprotokoll für motorbetriebene Sportboote
Status: 10.04.2013
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
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