Description
Die Beizjagd darf nur ausüben, wer einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein besitzt.
Gemäß § 15 Abs. 7 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) ist die erste Erteilung eines Falknerjagdscheins davon abhängig, dass der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat. Ausreichend ist neben der Falknerprüfung eine eingeschränkte Jägerprüfung, d. h. ohne Schießprüfung.
Der Falknerjagdschein wird von der Kreisverwaltungsbehörde am Wohnsitz des Bewerbers ausgestellt. Hierbei besteht die Möglichkeit, einen Falknerjagdschein für vierzehn aufeinander folgende Tage (Falknertagesjagdschein) oder einen Falknerjahresjagdschein zu lösen. Der Falknerjahresjagdschein kann für höchstens drei Jagdjahre erteilt werden. Den Jagdschein kann lösen wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfalknerjagdschein erteilt werden; sie dürfen die Beizjagd aber nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ausüben.
Requirements
Prüfungsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Ablegung der Falknerprüfung richten sich in Bayern nach der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung - JFPO). Danach müssen Bewerber mindestens 15 Jahre alt sein, eine theoretische und praktische Ausbildung nachweislich absolviert haben und die Jägerprüfung oder die eingeschränkte Jägerprüfung bestanden haben. Die Gebühr für die eingeschränkte Jägerprüfung beträgt 190 €, die Gebühr für die Falknerprüfung 185 €. Zuständige Stelle für die Anmeldung zur Prüfung ist die zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Landshut.
Abnahme der Prüfung
Die Falknerprüfung findet in Bayern nach Bedarf zentral an der Bayerischen Waldbauernschule Goldberg statt. Die Falknerprüfung ist eine mündliche Prüfung, in der auch praktische Aufgaben zur Haltung von Greifvögeln und zur Ausübung der Beizjagd gestellt werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem unten angegebenen link zur Jägerprüfung.
Status 31.01.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
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