Personalangelegenheiten der Regierungen werden im Sachgebiet Personal bearbeitet.
Description
Zu den Personalangelegenheiten können u.a. gehören:
- Bewirtschaftung des Stellenplans (auch für nachgeordnete Behörden)
- Personalangelegenheiten des Personals der Regierung und der angegliederten Dienststellen sowie des Personals (auch Fachpersonals) der nachgeordneten Behörden und Dienststellen
- Rechtliche Entscheidung und Vollzug bei Einstellung, Anstellung, Umwandlung eines Beamtenverhältnisses, Übertragung eines Nebenamtes, Vertragsänderung, Eingruppierung, Beförderung, Leistungszulagen und -prämien, dienstliche Beurteilungen, Entlassung, Beendigung von Vertragsverhältnissen, Versetzung in den Ruhestand
- Rechtliche Entscheidung und Vollzug bei Abordnung, Versetzung, Maßnahmen nach Art. 80a-80c BayBG, Urlaub, Dienstbefreiung, Nebentätigkeit und dienstliche Beurteilung
- Unabkömmlichstellung des zivilen Befehlsstellenpersonals
- Ausbildung, Prüfungen und Fortbildung
- Dienstaufsichtsbeschwerden, Diziplinarverfahren (soweit nicht Landesanwaltschaft Bayern) und Gnadensachen für die Mitarbeiter der Regierung und das staatliche Personal der nachgeordneten Behörden und Dienststellen mit Ausnahme des Personals des Kultusbereichs
- Personalvertretung, Berufsorganisation (für Angehörige des öffentlichen Dienstes)
Informationen über Stellenangebote der Regierungen finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Stellenausschreibungen (Regierungen)".
Status 05.03.2012
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