Apothekerberuf; Erlaubnisse zur vorübergehenden Ausübung

Sie benötigen die Erlaubnis, wenn Sie den Beruf des Apothekers in der Bundesrepublik Deutschland ohne Approbation ausüben wollen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie als ausländischer Staatsbürger (eines Nicht-EU/EWR-Landes oder der Schweiz) Ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben und die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes im Rahmen eines Approbationsverfahrens noch aussteht.

Description

Wer in der Bundesrepublik Deutschland den Beruf des Apothekers ausüben will, bedarf hierzu der Gestattung. Im Regelfall benötigen Sie die Approbation als Apotheker. Wenn Sie keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU/EWR oder der Schweiz besitzen, ist eine vorübergehende Ausübung des Apothekerberufs mit örtlicher und/oder zeitlicher Beschränkung auch auf Grund einer jederzeit widerruflichen Erlaubnis zulässig. Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist in Bayern diejenige Regierung, in deren Bezirk Sie den Apothekerberuf ausüben möchten.

Prerequisites

Grundsätzlich wichtigste Voraussetzung ist,
dass Sie eine vollständige, abgeschlossene Ausbildung als Apotheker nach dem Recht des Staates, in dem Sie die Ausbildung erworben haben, nachweisen können.

Weitere Voraussetzungen sind:

1. Zuverlässigkeit:
Sie dürfen sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs ergibt.

2. Gesundheitliche Eignung:
Sie dürfen nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Apothekerberufs unfähig oder ungeeignet sein.

3. Qualifikation:
Sie müssen eine in Deutschland oder im Ausland abgeschlossene Apothekerausbildung sowie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

4. Sprachkenntnisse:
Sie haben Sprachkenntnisse auf Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen.

Deadlines

Es sind keine Fristen einzuhalten.

Required documents

  • Nachweis über die abgeschlossene Apothekerausbildung
  • Führungszeugnis

    Nachweis über Ihre Straffreiheit, der nicht älter als 3 Monate sein darf

  • Ärztliche Bescheinigung

    keine medizinischen Anhaltspunkte im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 3 der Bundes-Apothekerordnung, die einer ordnungsgemäßen Ausübung des Apothekerberufs entgegenstehen

  • Zertifikat eines anerkannten Spracheninstituts

    über Sprachkenntnisse auf Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens oder ein vergleichbarer Nachweis

Fees

  • Fees, Bavaria-wide: Die Kosten sind abhängig von der Geltungsdauer. Je angefangenes Halbjahr werden 50 € berechnet.

Legal bases

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

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Status: 14.03.2013

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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