Sie benötigen die Erlaubnis, wenn Sie den Beruf des Apothekers in der Bundesrepublik Deutschland ohne Approbation ausüben wollen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie als ausländischer Staatsbürger (eines Nicht-EU/EWR-Landes oder der Schweiz) Ihre Ausbildung in Deutschland oder im Ausland abgeschlossen haben oder als deutscher Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines anderen EU / EWR- Mitgliedsstaates Ihre Ausbildung außerhalb des EU / EWR-Raumes abgeschlossen haben.
Description
Wer in der Bundesrepublik Deutschland den Beruf des Apothekers ausüben will, bedarf hierzu der Gestattung. Im Regelfall benötigen Sie die Approbation als Apotheker. Die Approbation ist grundsätzlich Bürgern der EU oder des EWR oder der Schweiz vorbehalten. Wenn Sie keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU/EWR oder der Schweiz besitzen oder Ihre Ausbildung in einem Land außerhalb der EU/EWR oder der Schweiz abgeschlossen haben, ist eine vorübergehende Ausübung des Apothekerberufs mit örtlicher und/oder zeitlicher Beschränkung auch auf Grund dieser jederzeit widerruflichen Erlaubnis zulässig. Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist in Bayern diejenige Regierung, in deren Bezirk Sie den Apothekerberuf ausüben möchten.
Requirements
Grundsätzlich wichtigste Voraussetzung ist,
dass Sie eine vollständige, abgeschlossene Ausbildung als Apotheker nach dem Recht des Staates, in dem Sie die Ausbildung erworben haben, nachweisen können.
Weitere Voraussetzungen sind:
1. Zuverlässigkeit:
Sie dürfen sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs ergibt.
2. Gesundheitliche Eignung:
Sie dürfen nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Apothekerberufs unfähig oder ungeeignet sein.
3. Qualifikation:
Sie müssen eine in Deutschland oder im Ausland abgeschlossene Apothekerausbildung sowie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.
Deadlines
Es sind keine Fristen einzuhalten.
Required documents
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Nachweis über die abgeschlossene Apothekerausbildung
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Führungszeugnis
Nachweis über Ihre Straffreiheit, der nicht älter als 3 Monate sein darf
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Ärztliche Bescheinigung
keine medizinischen Anhaltspunkte im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 3 der Bundes-Apothekerordnung, die einer ordnungsgemäßen Ausübung des Apothekerberufs entgegenstehen
Fees
- Die Kosten sind abhängig von der Geltungsdauer. Je angefangenes Halbjahr werden 25 € berechnet.
Status 02.01.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
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- Fees, locally limited
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