Alle Kreisverwaltungsbehörden (= Katastrophenschutzbehörden) in Bayern haben als vorbereitende Maßnahmen im Katastrophenschutz insbesondere einen allgemeinen Katastrophenschutzplan und für Anlagen und Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential Alarm- und Einsatzpläne, sogenannte Katastrophenschutz-Sonderpläne, zu erstellen und fortzuschreiben.
Description
Im Rahmen des allgemeinen Katastrophenschutzplans erfassen die Kreisverwaltungsbehörden nach einer einheitlichen, vom Bayerischen Staatsministerium des Innern vorgegebenen, Gliederung das Katastrophenschutzeinsatzpotential in ihrem Zuständigkeitsbereich.
In den Alarm- und Einsatzplänen – den sogenannten Katastrophenschutz-Sonderplänen – wird für Anlagen und Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential vorab detailliert festgelegt, welche Einsatzmaßnahmen bei Eintritt eines bestimmten Schadensereignisses zu treffen sind (Einsatzkräfte, Ausstattung, Vorgehensweise).
Weiterführende Informationen Ihrer Kreisverwaltungsbehörde finden Sie - sofern vorhanden - nach der "Lokalisierung" (Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl) oder auf der Homepage Ihrer Kreisverwaltungsbehörde.
Status 16.01.2012
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