Handwerksrecht; Anzeige eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes

Wenn Sie ein Unternehmen des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes beginnen, müssen Sie das der Handwerkskammer anzeigen und sich in ein Verzeichnis eintragen lassen.

Description

Den Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder ein handwerksähnliches Gewerbes haben Sie unverzüglich der Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen und sich in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen.


Hinweis: Eine Liste der Berufe, die als zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe betrieben werden können, finden Sie in der Anlage B zur Handwerksordnung.

Um feststellen zu können, ob bei Ihrem Vorhaben ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe tatsächlich ausgeübt wird, füllen Sie bitte den Auskunftsbogen aus und übermitteln ihn der für Sie zuständigen Handwerkskammer, damit diese Ihnen die im konkreten Fall erforderlichen Formalitäten nennen kann.

Mit der Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Betriebe wird der Betrieb Mitglied der Handwerkskammer und ist zur Entrichtung von Beiträgen entsprechend der Beitragordnung der jeweiligen Handwerkskammer verpflichtet.
Mit der Eintragung in das Verzeichnis unterliegt der Betriebsinhaber teilweise der gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft.

Requirements

Für einen Eintrag in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Sie benötigen keinen Nachweis einer beruflichen Qualifikation. Die Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich mit der Anmeldung vorzulegen, kann aber auch nachgereicht werden.

Deadlines

Die Anzeige hat vor Aufnahme des Gewerbebetriebs zu erfolgen.

Required documents

  • Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden)
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers des Betriebsinhaber

Legal bases

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Status 29.02.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

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