Kindesmissbrauch; Zeuge

Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK) und Anzeigenerstattung bei der Kriminalpolizei.

Description

Sie haben gesehen, wie ein Kind unsittlich berührt, durch öbszöne Worte, mit pornographischen Filmen, Bildern belästigt wurde? Sie haben gesehen, wie ein Exhibitionist vor einem Kind aufgetreten ist? Sie wissen, dass jemand an einem Kind sexuelle Praktiken ausgeführt hat?

Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.

Sind Sie unsicher? Die BPFK beraten Sie gerne.

Required documents

  • Personalausweis/Reisepass

Fees

  • kostenlose Beratung durch die BPFK
    kostenlose Anzeigenerstattung

Legal bases

Status 09.05.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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