CO2-Minderungsmaßnahmen; Förderung

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für CO2-Minderungsmaßnahmen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Description

Die Förderung soll dazu beitragen, die CO2-Emissionen öffentlicher Gebäude in Bayern weiter zu verringern. Sie ergänzt bereits bestehende Förderprogramme des Freistaates Bayern (z. B. "Bayerisches Programm Rationellere Energiegewinnung und -verwendung'', "Förderschwerpunkt Kommunale Energieeinsparkonzepte'', "Bayerisches Programm zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien'') in bisher durch diese Förderung nicht erfassten Bereichen.

Zuwendungen können kommunale Körperschaften (Kommunen) und deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts erhalten.

Förderanträge von Kommunen und deren Zusammenschlüssen sind mit Formblatt nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO und sonstige Förderanträge mit dem unter "Formulare" verknüpften Antrag (jeweils einfach) beim Bayerischen Landesamt für Umwelt einzureichen.

Auskünfte zur Antragstellung erteilen das Bayerische Landesamt für Umwelt sowie das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.

Requirements

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der hierzu veröffentlichten Fördergrundsätze (siehe "Weiterführende Links").

Deadlines

Mit der Durchführung der zu fördernden Maßnahme darf grundsätzlich erst nach Erlass des Zuwendungsbescheids begonnen werden (VV Nr. 1.3 Satz 1 zu Art. 44 BayHO, Nr. 1.3 Satz 1 VVK). Wenn alleiniger Fördergegenstand die Planung eines Vorhabens ist, gilt bereits die Vergabe des Planungsauftrags als Maßnahmebeginn (VV Nr. 1.3.1 Satz 2 Halbsatz 2 zu Art. 44 BayHO, Nr. 1.3.1 Satz 2 Halbsatz 2 VVK).

Gefördert werden nur Maßnahmen, für die der Bewilligungsbehörde bis spätestens 31.12.2012 ein entsprechender Förderantrag vorliegt.

Required documents

  • genaue Beschreibung der zu fördernden Maßnahme
  • möglichst detaillierte Kostenaufstellung

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Related issues

Status 04.04.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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