Wartezeiten in der Alterssicherung der Landwirte

Der Anspruch auf Renten aus der Alterssicherung der Landwirte setzt ebenfalls die Erfüllung von Wartezeiten voraus. Für Erwerbsunfähigkeitsrenten und Hinterbliebenenrenten gilt eine Wartezeit von 5 Jahren, für die Altersrente und die vorzeitige Altersrente beträgt sie 15 Jahre. Die Wartezeit wird erfüllt durch Pflicht- und freiwillige Beitragszeiten. Sie ist vorzeitig erfüllt, wenn Versicherte wegen eines Arbeitsunfalls erwerbsgemindert i.S. der gesetzlichen Rentenversicherung geworden oder gestorben sind.

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Widerspruchsverfahren

Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

Status 05.12.2011

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