Eigenwohnungen - Neubau oder Erwerb

Der Staat fördert das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnungen (eigenes Haus oder Eigentumswohnung zur Eigennutzung).

Description

Der Staat fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnungen mit einem auf die Dauer von 15 Jahren zinsgünstigen Baudarlehen (0,5% Zins).

Für die Beratung und Bewilligung sind die Landratsämter oder kreisfreien Städte zuständig.

Requirements

  • Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
  • Gefördert wird mit einem Darlehen und einem einmaligen Zuschuss für Haushalte mit Kindern. Das Darlehen darf höchstens beim Bau und Ersterwerb 30 v.H. und beim Zweiterwerb 35 v.H. der förderfähigen Kosten betragen.
  • Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Deadlines

keine

Fees

  • Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Status 09.12.2011

Responsible for editing: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern

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