Gebäude stellen einen beträchtlichen Wert dar. Darüber hinaus sind Karten ohne Gebäude praktisch wertlos. Das Vermessungsamt ist daher gesetzlich verpflichtet, die Gebäude im Liegenschaftskataster zu dokumentieren.
Description
Im Liegenschaftskataster wird neben den Grundstücken auch der Gebäudebestand nachgewiesen. Die Gebäude werden in der amtlichen Flurkarte dargestellt und im Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) beschrieben.
Der Nachweis der Gebäude im Liegenschaftskataster ist ein wertvoller Beitrag der Vermessungsämter zur Eigentumssicherung (und damit zur Rechtssicherheit) sowie für Planungen öffentlicher oder privater Stellen. Karten ohne Gebäude sind nahezu wertlos.
Die Vermessungsämter erfassen alle Veränderungen im Gebäudebestand (beispielsweise Neubauten, Abbrüche, Anbauten, Änderungen in der Nutzung) möglichst zeitnah. Die Einmessung der Gebäude erfolgt nach Fertigstellung des Grundrisses ohne Antrag von Amts wegen. Das Vermessungs- und Katastergesetz verpflichtet die Gebäudeeigentümer dazu, die Kosten der Einmessung zu tragen.
Haben Sie mit der Betreuung Ihrer Baumaßnahme einen Prüfsachverständigen für Vermessung im Bauwesen beauftragt oder beabsichtigen Sie dies, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der Sachverständige die Gebäudevermessung durchführen. Weitere Informationen hierzu erteilt Ihnen gerne das örtlich zuständige Vermessungsamt.
Fees
- siehe "Verordnung über die Benutzungsgebühren der staatlichen Vermessungsämter (GebOVerm)"
Status 30.11.2011
Responsible for editing: Landesamt für Vermessung und Geoinformation
- Online form, Bavaria-wide
- Online form, locally limited
- Printed page, Bavaria-wide
- Printed page, locally limited
- Legal bases, Bavaria-wide
- Legal bases, locally limited
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
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