Die Bodenkundliche Landesaufnahme erfasst alle wesentlichen Informationen über Genese, Aufbau und Eigenschaften des Bodens. Die Bodenkundliche Landesaufnahme schafft damit Arbeitsgrundlagen für thematische Auswertungen und die Beantwortung bodenschutzfachlicher Fragestellungen.
Description
Bodenkundliche Landesaufnahme bedeutet eine landesweite flächendeckende Erfassung der Eigenschaften und der Verbreitung der Böden Bayerns. Sie gliedert sich in zwei Bereiche: der Bodengrundinventur und der Bodenflächeninventur.
In der Bodengrundinventur werden die Böden in dem weiten Spektrum unterschiedlichster Ausprägungen punktuell erfasst, in ihrer Vielfalt systematisiert und auf ihren Ist-Zustand hin untersucht. Dabei werden Bodengesellschaften identifiziert, die in Abhängigkeit von geologischer, geomorphologischer, hydrologischer und klimatischer Situation in einem Raum typisch sind. Zur Untersuchung des Ist-Zustandes werden Profile aufgenommen, beprobt und im Hinblick auf Bodeneigenschaften und Bodenbelastungen analysiert.
Bei der Bodenflächeninventur werden die Ergebnisse der Bodengrundinventur regionalisiert, indem die Verbreitung der Böden und Bodengesellschaften im Gelände durch eine Kartierung oder eine Konzeptkartierung festgestellt wird. Die Bodenkarten werden mit Bodeneigenschaften und Bodenparametern hinterlegt, indem den ausgewiesenen Flächeneinheiten ein oder mehrere sogenannte Modellprofile zugewiesen werden, die auf den Ergebnissen der Bodengrundinventur basieren. Neben dem Profilaufbau und bodengenetischen Aussagen sind hier auch Analysenergebnisse wie z. B. Schadstoffgehalte zu finden. Damit stellt die Bodenkundliche Landesaufnahme wichtige Basisdaten zur Verfügung, die die Grundlage für die Beantwortung aktueller bodenschutzfachlicher Fragestellungen liefern. Die Ergebnisse der Bodenkundlichen Landesaufnahme werden als Bodenkarten über den Verlag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) vertrieben oder stehen über das Bodeninformationssystem (siehe "Weiterführende Links") bzw. auf Anfrage digital zur Verfügung.
Requirements
Internetanschluss oder schriftliche Anfrage.
Fees
- Je nach Umfang der in Anspruch genommenen Leistung (nach Gebührenordnung).
Status 08.09.2011
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
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- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
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