Berufsbildungsgesetz; Zuerkennung der fachlichen Eignung

Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.

Description

Wenn Sie in einem kaufmännischen, industriellen oder Dienstleistungsberuf ausbilden möchten, ohne selbst den Abschluss in diesem Beruf oder einen höherwertigen Abschluss zu besitzen, benötigen Sie die Zuerkennung der fachlichen Eignung durch die Industrie- und Handelskammern bzw. die Handwerkskammern.

Requirements

Sie müssen nachweisen können, dass Sie z.B. aufgrund Ihres beruflichen Werdeganges, von Lehrgängen etc. fachlich geeignet sind, in dem betreffenden Beruf auszubilden.

Deadlines

Fristen sind nicht zu beachten. Die Zuerkennung der fachlichen Eignung muss jedoch vorliegen, ehe Auszubildende eingestellt und ausgebildet werden können.

Required documents

  • Antrag auf Zuerkennung der fachlichen Eignung

    erhältlich bei der Industrie- und Handelskammer

  • Führungszeugnis
  • Beschäftigungsnachweis
  • Arbeitszeugnisse

Fees

  • In der Regel 50 € je Ausbildungsberuf

Status 20.01.2012

Responsible for editing: Regierung der Oberpfalz

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