Kalibrierung von Gewichtstücken

Kalibriert werden grundsätzlich Messgeräte, die keine Zulassung zur Eichung besitzen und nicht im eichpflichtigen Verkehr eingesetzt werden. Damit wird die Rückführung des Kalibrierergebnisses auf nationale und internationale Normale/Standards bzw. SI-Einheiten nachgewiesen.

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Kalibriert werden grundsätzlich Messgeräte, die keine Zulassung zur Eichung besitzen und nicht im eichpflichtigen Verkehr eingesetzt werden. Damit wird die Rückführung des Kalibrierergebnisses auf anerkannte nationale und internationale Normale/Standards nachgewiesen, die von den Qualitätsmanagementnormen der Reihe DIN EN ISO 9000 gefordert wird.

Im Laboratorium des Deutschen Kalibrier-Dienstes (DKD) im Eichamt Landshut-Passau, Dienststelle Landshut, werden Kalibrierungen von Gewichtstücken und Massestücken, Nennwert 1 mg bis 50 kg, und deren Volumenbestimmung bis 1250 cm3 durchgeführt. 

Es handelt sich um eine freiwillige qualitätssichernde Maßnahme (eventuell durch ISO 9000ff.- Norm gefordert).

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Eichamt Landshut-Passau, Dienststelle Landshut.

Status 20.03.2012

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