Beitragsfreie Zeiten, d. h. Anrechnungszeiten (insbesondere Zeiten der Krankheit oder Rehabilitation, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder Fachschulausbildung), Ersatzzeiten und Zurechnungszeiten werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nach der Gesamtleistungsbewertung angerechnet und bewertet. Die Bewertung erfolgt entsprechend dem Gesamtwert der ab dem 17. Lebensjahr geleisteten Beiträge. Der so berechnete Beitragswert wird durch die gesamte Versicherungsdauer unter Abzug von Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten, Zurechnungszeiten und Zeiten des Bezugs einer Erwerbsminderungs- oder Altersrente, soweit diese Zeiten nicht gleichzeitig auch mit Beiträgen oder mit Berücksichtigungszeiten belegt sind, geteilt.
Liegen Lücken im Versicherungsverlauf vor, verringert sich der Gesamtleistungswert entsprechend.
§§ 71-74 Sozialgesetzbuch VI
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Status 05.01.2012
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