Rafting-Touren; Gewerbliches Anbieten

Jede gewerblich organisierte, öffentliche Rafting-Tour muss angezeigt werden. Die Anzeigepflicht gilt nicht für private oder vereinsmäßige, geschlossene Veranstaltungen. Touren mit Booten länger als 9,20 m sind immer genehmigungspflichtig.

Description

Gewerblich organisierte, öffentliche Rafting-Touren mit Booten bis max. 9,20 m Länge müssen bei der örtlichen Gemeinde angezeigt werden. Zuständig für Regelungen ist die örtliche Kreisverwaltungsbehörde (untere Wasserbehörde). Rafting-Touren mit Booten von einer Länge über 9,20 m müssen immer von der örtlichen Kreisverwaltungsbehörde (untere Wasserbehörde) schifffahrtsrechtlich genehmigt werden.

Hält die Gemeinde nach Prüfung der Anzeige für Boote bis 9,20 m Länge eine Regelung für erforderlich, so leitet sie die Anzeige an die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde weiter. Die Kreisverwaltungsbehörde kann Rechtsverordnungen, Allgemeinverfügungen oder Anordnungen im Einzelfall erlassen. Die Kreisverwaltungsbehörde kann insbesondere Regelungen treffen zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder zum Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft oder zum Schutz vor erheblichen Beeinträchtigungen der Natur oder Landschaft.

Die Kreisverwaltungsbehörde prüft den Antrag und die Anzeige insbesondere unter naturschutzrechtlichen, wasserwirtschaftlichen, schifffahrtsrechtlichen, fischereifachlichen und sicherheitsrechtlichen Aspekten. Die Kreisverwaltungsbehörde kann dazu die betroffenen Fachstellen beteiligen.

Prerequisites

Das Rafting mit Booten von einer Länge bis 9,20 m durch die Tourteilnehmer darf die Grenzen des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs nicht überschreiten. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass das Rafting ohne rechtswidrige Benutzung fremder Grundstücke möglich ist und zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der Gewässer, der Ufer und der Tier- und Pflanzenwelt führt.

Eine Genehmigung für das Befahren mit Booten über 9,20 m Länge kann versagt oder mit Nebenbestimmungen erteilt werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, die öffentliche Ruhe, der Schutz des Eigentums oder der Fischerei oder die Reinhaltung oder Unterhaltung des Gewässers erfordert.

Im Übrigen wird auf die Anzeige- und Genehmigungspflicht von Sportveranstaltungen nach §§ 51, 52 Schifffahrtsordnung (SchO) bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde hingewiesen.

Deadlines

Die Anzeige muss spätenstens eine Woche vor Durchführung der Tour erfolgen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige Touren genügt eine einmalige Anzeige (Art. 19 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz).

Required documents

  • Angabe von Art, Ort (z.B. auch Einstiegs- und Ausstiegsstelle) und Zeit der Veranstaltung und voraussichtliche Zahl der Teilnehmer
  • Beschreibung der Boote

Fees

  • Fees, Bavaria-wide: Für die Erteilung einer schifffahrtsrechtlichen Genehmigung können Kosten in Höhe von 50 bis 250 € anfallen.

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

Gegen Entscheidungen der Kreisverwaltungsbehörde kann verwaltungsgerichtliche Klage erhoben werden.

Status: 17.05.2013

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

The legend explains the meaning of some icons used in listings on this page. If you read the page in text-only-mode, you will see a textual hint before the corresponding item (instead of the icon).
  • Online transactions, Bavaria-wide
  • Online transactions, locally limited
  • Form, Bavaria-wide
  • Form, locally limited
  • Central form prefilled with data for the recipient, Bavaria-wide
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited

Further information within this context

Bild zur Leistungsbeschreibung

Responsible for you

  • Gemeinde Riedering
    Detailed information according the authority
    Street adress Söllhubener Str. 6
    83083 Riedering
    Links to geo information
    Postal address Söllhubener Str. 6
    83083 Riedering
    Phone +49 (0)8036 9064-0
    Fax +49 (0)8036 9064-11
    Link to the opening hours of the authority Opening hours
    External link to the website of the authority Website of the authority
    Write an email to the authority Email to the authority
    Search the website of the authority for this procedure External search
  • Landratsamt Rosenheim
    Detailed information according the authority
    Street adress Wittelsbacherstr. 53
    83022 Rosenheim
    Links to geo information
    Postal address Postfach 100465
    83004 Rosenheim
    Phone +49 (0)8031 392-01
    Fax +49 (0)8031 392-9001
    External link to the website of the authority Website of the authority
    Write an email to the authority Email to the authority
    Search the website of the authority for this procedure External search