Darstellende Kunst - Förderung

Hinweise zur Förderung der darstellenden Kunst

Description

Theater im Sinne der Fördergrundsätze sind selbständig betriebene Bühnen, die überwiegend mit von ihnen angestellten Künstlern dramatische, musikalische oder choreographische Bühnenwerke aufführen und eine eigene Spielstätte unterhalten, wie z.B.

  • Festspiele,
  • künstlerische Puppentheater sowie
  • freie Theatergruppen.

Requirements

Siehe weiterführenden Link unter "Grundsätze für die Förderung nichtstaatlicher Theater"

Deadlines

Der Antrag für die sonstigen Einrichtungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst muss grundsätzlich jeweils für das laufende Jahr bis spätestens 20.01. bei der für den Sitz oder Spielort zuständigen Regierung gestellt werden.

Status 25.05.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

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