Obdachlose, Hilfen für

Obdachlose, die ihren Lebensunterhalt (dazu zählt auch die Unterkunft) nicht aus eigenen Kräften ausreichend beschaffen können, erhalten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge Hilfe zum Lebensunterhalt. Daneben besteht ein Anspruch auf alle notwendigen Maßnahmen, die geeignet sind, soziale Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.

Für die Beschaffung eines Obdachs hat die Gemeinde zu sorgen, in der der Obdachlose lebt.

Gemeinden, Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Zentrum Bayern Familie und Soziales – Hauptfürsorgestelle, Bezirke

Remedy

Kriegsopferfürsorge: (fakultatives) Widerspruchsverfahren
Sozialhilfe:
Widerspruch,
sozialgerichtliche Klage

Status 21.12.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

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