Sterbefallbeurkundung

Die Beurkundung im Sterberegister umfasst die Vornamen, den Familiennamen des Verstorbenen und den genauen Zeitpunkt und den Ort des Todes.

Description

Nach Anzeige des Sterbefalles nimmt das Standesamt die Beurkundung im Sterberegister vor. Dabei werden folgende Daten über den Verstorbenen eingetragen:

  • seine Vornamen und seinen Familiennamen
  • Tag, Uhrzeit und Ort des Todes
  • sein Familienstand (z.B. verheiratet, geschieden, in eingetragener Lebenspartnerschaft)
  • sein Wohnort und auf Wunsch des Anzeigenden die Religionszugehörigkeit.

Aus dem Sterberegister erstellt das Standesamt auf Antrag eine Sterbeurkunde, in die wesentliche Daten aus dem Sterberegister übernommen werden. Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (das ist eine wortgetreue Wiedergabe des Inhalts des Sterberegisters) ausgestellt werden.

Fees

  • Die Beurkundung ist gebührenfrei. Jede Sterbeurkunde ist gebührenpflichtig mit 10,00 Euro. (Es können aber auch zweckgebundene Sterbeurkunden, z. B. für Rentenzwecke, gebührenfrei ausgestellt werden.)

Legal bases

Status 12.03.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern

 Caption
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  • Online form, locally limited
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  • Fees, locally limited
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