Handelsregister; Einsicht

Das Handelsregister ist öffentlich. Die Einsicht des Handelsregisters und der zum Handelsregister eingereichten Schriftstücke ist jedem zu Informationszwecken gestattet. Ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme muss nicht dargelegt werden.

Description

Das Register und die zum Register eingereichten Schriftstücke können während der Dienststunden in der Geschäftsstelle des Registergerichts eingesehen werden. Nachdem das Handelsregister vollständig elektronisch geführt wird, erfolgt die Einsichtnahme regelmäßig über einen entsprechenden PC-Arbeitsplatz oder durch Einsicht in einen aktuellen Ausdruck der Registerdaten. Die Einsichtnahme in die Registerdaten und die elektronisch eingereichten Unterlagen kann bei jedem Registergericht in Bayern, die Einsichtnahme in die bis zum 1. Januar 2007 in die in Papierform eingereichten Unterlagen kann kostenfrei bei dem Registergericht, in dessen Bezirk das jeweilige Unternehmen seinen Sitz hat, erfolgen.

Daneben können die in ganz Bayern mit dem EDV-Verfahren RegisSTAR elektronisch geführten Register online über das Internet eingesehen werden (Links siehe "Online Verfahren" und "Weiterführende Links"). Voraussetzung für diese - gebührenpflichtige - Online-Einsicht, die den Weg zum Registergericht oder Postlaufzeiten erspart, ist eine vorherige Anmeldung zum Abrufverfahren.

Über das Registerportal der Länder ist seit dem 1. Januar 2007 eine bundesweite Recherche und Online-Einsicht in die Register der Länder mit nur einer Kennung möglich. Über das Registerportal erfolgen auch bundesweit die Bekanntmachungen der Registergerichte.

Aktuelle Informationen zur Internet-Handelsregistereinsicht finden Sie unter "Weiterführende Links".

Beachten Sie bitte, dass in Bayern nicht jedes Amtsgericht mit der Führung des Handelsregisters betraut ist. In Bayern werden die Handelsregister bei folgenden Amtsgerichten geführt:

  • Amtsgericht Amberg (für die Amtsgerichtsbezirke Amberg und Schwandorf)
  • Amtsgericht Ansbach (für die Amtsgerichtsbezirke Ansbach und Weißenburg i. Bay.)
  • Amtsgericht Aschaffenburg (für die Amtsgerichtsbezirke Aschaffenburg und Obernburg a. Main)
  • Amtsgericht Augsburg (für die Amtsgerichtsbezirke Aichach, Augsburg, Dillingen a.d. Donau, Landsberg am Lech und Nördlingen)
  • Amtsgericht Bamberg (für die Amtsgerichtsbezirke Bamberg, Forchheim und Haßfurt)
  • Amtsgericht Bayreuth (für die Amtsgerichtsbezirke Bayreuth und Kulmbach)
  • Amtsgericht Coburg (für die Amtsgerichtsbezirke Coburg, Kronach und Lichtenfels)
  • Amtsgericht Deggendorf (für die Amtsgerichtsbezirke Deggendorf und Viechtach)
  • Amtsgericht Fürth (für die Amtsgerichtsbezirke Erlangen, Fürth und Neustadt a. d. Aisch)
  • Amtsgericht Hof (für die Amtsgerichtsbezirke Hof und Wunsiedel)
  • Amtsgericht Ingolstadt (für die Amtsgerichtsbezirke Ingolstadt, Neuburg a. d. Donau und Pfaffenhofen a. d. Ilm)
  • Amtsgericht Kempten/Allgäu (für die Amtsgerichtsbezirke Kaufbeuren, Kempten/Allgäu und Lindau/Bodensee und Sonthofen)
  • Amtsgericht Landshut (für die Amtsgerichtsbezirke Eggenfelden, Landau a.d. Isar und Landshut)
  • Amtsgericht Memmingen (für die Amtsgerichtsbezirke Günzburg, Memmingen und Neu-Ulm)
  • Amtsgericht München (für die Amtsgerichtsbezirke Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Starnberg, Weilheim i. OB, Wolfratshausen und München)
  • Amtsgericht Nürnberg (für die Amtsgerichtsbezirke Hersbruck, Neumarkt i.d. OPf., Nürnberg und Schwabach)
  • Amtsgericht Passau (für die Amtsgerichtsbezirke Freyung und Passau)
  • Amtsgericht Regensburg (für die Amtsgerichtsbezirke Cham, Kelheim und Regensburg)
  • Amtsgericht Schweinfurt (für die Amtsgerichtsbezirke Bad Kissingen, Bad Neustadt a.d. Saale und Schweinfurt)
  • Amtsgericht Straubing (für den Amtsgerichtsbezirk Straubing)
  • Amtsgericht Traunstein (für die Amtsgerichtsbezirke Altötting, Laufen, Mühldorf am Inn, Rosenheim und Traunstein)
  • Amtsgericht Weiden i. d. OPf. (für die Amtsgerichtsbezirke Tirschenreuth und Weiden i. d. OPf.)
  • Amtsgericht Würzburg (für die Amtsgerichtsbezirke Gemünden a. Main, Kitzingen und Würzburg)

Online transactions

  • Handelsregister online (RegisSTAR)

    Das Verfahren RegisSTAR ermöglicht die elektronische Führung des Handels-, Genossenschafts-, Partnerschaft- und Vereinsregisters sowie die Online-Einsicht in aktuelle, chronologische, historische Registerausdrucke über das Internet, sowie elektronisch verfügbare Dokumente.

Fees

  • Die Einsicht in das Handelsregister vor Ort im Registergericht ist kostenfrei.

    Die Online-Einsicht kostet regelmäßig 4,50 Euro pro abgerufenem Registerblatt bzw. 1,50 Euro pro abgerufener Datei.

    Auf Ihren Wunsch erteilt Ihnen das Registergericht Abschriften aus dem Handelsregister. Die Abschriften werden von der Geschäftsstelle beglaubigt, sofern Sie nicht ausdrücklich darauf verzichten. Für die Erteilung von Abschriften aus dem Handelsregister wird eine Gebühr von 10 € (bei beglaubigten Abschriften: 18 €) erhoben.

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Status 23.04.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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