Rundfunk- und Fernsehgebühren, Befreiung von

Durch den Achten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge ist ab 01.04.2005 die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht neu geregelt worden. Danach werden Privatpersonen,

auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. Der Antrag ist bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu stellen. Die Befreiung kommt in der Regel nur für den Haushaltsvorstand, dessen Ehegatten oder einem Haushaltsangehörigen, der zu einem der oben genannten Personenkreise gehört, für von ihm selbst zum Empfang bereit gehaltene Geräte in Betracht.

Sonderregelungen bestehen für Befreiungen in besonderen Härtefällen und für Rundfunkempfangsgeräte in bestimmten Einrichtungen.

Die Befreiung umfasst die monatliche Gebühr für Radioempfang von 5,76 €, für Fernsehempfang von 17,98 € bzw. die Einheitsgebühr für Radio und Fernsehen zusammen von ebenfalls 17,98 € (Stand: 01.01.2009).

Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

www.gez.de

Required documents

  • Aktueller Bewilligungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen im Original oder in beglaubigter Kopie.

    Eine einfache Kopie reicht aus, wenn die ausstellende Behörde die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt hat. Sie können auch eine Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde zur Vorlage bei der GEZ übersenden.

Related links

  • Gebührenbefreiung

    Informationen (z.B. Voraussetzungen und Merkblätter) der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zur Gebührenbefreiung.

Status 23.04.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

 Caption
  • Online form, Bavaria-wide
  • Online form, locally limited
  • Printed page, Bavaria-wide
  • Printed page, locally limited
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Legal bases, locally limited
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited
Leistungsbeschreibung aus der Sozialfibel
Your competent body

If you search and select your location under "location" you will get detailed information about the competent body.