Reisegewerbekarte

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Eine Reisegewerbekarte brauchen Sie ferner, wenn Sie  unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.

Description

Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung im stehenden Gewerbe grundsätzlich keine Gewerbeanzeige, sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.

Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren anbietet, verkauft, vertreibt oder ankauft oder Leistungen anbietet. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, z.B. von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.

Ein Reisegewerbe übt ferner aus,wer unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt (volksfesttypische Geschäfte).

Prerequisites

Zuverlässigkeit (Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung)

Deadlines

Dauer des Verfahrens ca. 2 - 4 Wochen

Required documents

  • Antragsformular Reisegewerbekarte

    (bei der Gemeinde oder dem Landratsamt)

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • aktuelles Passfoto
  • Führungszeugnis für Behörden
  • Gewerbezentralregisterauszug

    (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)

  • Aufenthaltsgenehmigung (ggf.)

    für Ausländer

  • Handelsregisternummer

    für juristische Personen

  • Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für Minderjährige

    für juristische Personen

Fees

  • Fees, Bavaria-wide:

    Reisegewerbekarte: 25 bis 400 EURO gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (5.III.5/23)
    Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EURO gemäß Justizverwaltungskostenordnung

Legal bases

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Status: 09.04.2013

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

The legend explains the meaning of some icons used in listings on this page. If you read the page in text-only-mode, you will see a textual hint before the corresponding item (instead of the icon).
  • Online transactions, Bavaria-wide
  • Online transactions, locally limited
  • Form, Bavaria-wide
  • Form, locally limited
  • Central form prefilled with data for the recipient, Bavaria-wide
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited

Further information within this context

Bild zur Leistungsbeschreibung

Responsible for you