Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern

Zur Aufnahme von Bankkrediten ist in der Regel die Stellung ausreichender bankmäßiger Sicherheiten erforderlich. Gerade kleinen und mittleren Unternehmen stehen solche Sicherheiten häufig nicht zur Verfügung. Sie haben daher Schwierigkeiten, ihren Kapitalbedarf zu decken. LfA-Bürgschaften sollen auch diesen Unternehmen die Kreditaufnahme ermöglichen.

Description

Es werden Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen (Hausbankprinzip) für Kredite an Unternehmen übernommen, die ohne Bürgschaft der LfA Förderbank Bayern mangels der erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten nicht oder nicht zu den vorgesehenen Bedingungen gewährt werden können.

Anträge auf Übernahme einer Bürgschaft können Sie auf dem dafür vorgesehenen Formblatt in zweifacher Ausfertigung bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen.

Weitere Informationen, auch zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen, sind über die LfA Förderbank Bayern zu erhalten.

Requirements

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe sowie Produktions- und Absatzgenossenschaften in Bayern.
Verbürgt werden

  • Kredite zur Finanzierung von Erstinvestitionen,
  • in besonderen Fällen auch Betriebsmittelkredite, vor allem in Verbindung mit Erstinvestitionen,
  • Avalkredite
  • Kredite für Konsolidierungsmaßnahmen mit Ausnahme der Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten.
Der Bürgschaftsbetrag bei LfA-Bürgschaften darf 5 Mio. EURO nicht übersteigen. Es werden max. 80 %-ige Bürgschaften übernommen.

Deadlines

Investitionsvorhaben können nur verbürgt werden, wenn mit dem Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Die nachträgliche Verbürgung bereits ausgereichter Kredite ist nicht möglich.

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Status 16.06.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

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