Sportliche Veranstaltungen, Wasserfestlichkeiten und sonstige Veranstaltungen an den Bundeswasserstraßen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können, bedürfen der Erlaubnis des zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamtes.
Description
Sollen sportliche Veranstaltungen, Wasserfestlichkeiten und sonstige Veranstaltungen an den Bundeswasserstraßen durchgeführt werden, sind diese durch das jeweilig zuständige Wasser- und schifffahrtsamt zu genehmigen. Die Veranstalter müssen dazu einen formlosen Antrag an das Wasser- und Schifffahrtsamt richten und die dazu erforderlichen Unterlagen (werden ggf. durch das Wasser- und Schifffahrtsamt angefordert) einreichen. Auskünfte erteilt das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA).
Zuständig ist das jeweilige Wasser- und Schifffahrtsamt in dessen Amtsbezirk die sportliche Veranstaltung, Wasserfestlichkeit und sonstige Veranstaltung stattfinden soll.
An der Bundeswasserstraße Main sind das die Wasser- und Schifffahrtsämter
- Aschaffenburg, Zuständigkeitsbereich von Main-km 0,00 - 185,20 und
- Schweinfurt, Zuständigkeitsbereich von Main-km 185,20 - 387,69.
An der Bundeswasserstraße Main-Donau-Kanal (MDK) ist das Wasser- und Schifffahrtsamt Nürnberg von MDK-km 0,00 - 171,00 zuständig.
An der Bundeswasserstraße Donau ist das Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg von Donau-km 2414,72 - 2201,77 zuständig.
Status 02.05.2012
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