Überwachung des Einsatzes und des lnverkehrbringens von Chemikalien mit gefährlichen Eigenschaften insbesondere im Hinblick auf die Verpackung und Kennzeichnung sowie Verwendungsbeschränkungen und -verbote.
Description
Die Vielzahl an chemischen Stoffen oder Zubereitungen, die in den verschiedensten Bereichen unserer Gesellschaft Verwendung finden, erfordert zum Schutz des Menschen und der Umwelt entsprechend weitreichende gesetzliche Regelungen. Die allgemeinen Aufgaben des Umweltschutzes werden von den Kreisverwaltungsbehörden wahrgenommen. Den Gewerbeaufsichtsämtern bei den Regierungen kommen jedoch die folgend genannten, speziellen Überwachungsaufgaben zu.
Die Gewerbeaufsicht
- berät Hersteller und Importeure bei der Ausfuhr und Einfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien sowie über Anmelde- und Mitteilungspflichten beim Inverkehrbringen von "alten" und "neuen" Stoffen.
- überwacht das Inverkehrbringen von krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffen.
- verhindert das Inverkehrbringen von inzwischen verbotenen Stoffen wie beispielsweise DDT, Asbest, FCKW und vielen anderen.
- achtet darauf, daß nur sachkundige Personen gefährliche Stoffe und Zubereitungen an Verbraucher abgeben.
- überwacht Herstellungs- und Verwendungsverbote, insbesondere für Asbest, PCB, PCP, Biopersistente Fasern (bestimmte Glasfasern und Steinwollen) und weiterer in der Gefahrstoff- und der Chemikalienverbots- Verordnung aufgeführter Stoffe.
- ist für den Vollzug der Bestimmungen auf dem Gebiet der Begasungen und der Schädlingsbekämpfung zuständig; onsbesondere nimmt sie vorgeschriebene Anzeigen entgegen und nimmt die Sachkundeprüfungen für die Durchführung derartiger Maßnahmen ab.
Status 10.10.2011
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