Das Umweltfinanzierungsinstrument LIFE-Natur soll zum "Schutz der Lebensräume und der Natur'' beitragen
Description
Die EU fördert mit dem seit 1992 bestehenden LIFE-Programm (L' Instrument Financier pour l'Environnement) Maßnahmen im Umweltbereich. Das Umweltfinanzierungsinstrument LIFE-Natur soll zum "Schutz der Lebensräume und der Natur'' beitragen. Das Programm hat die Aufgabe, die Umsetzung der Vogelschutz- und Habitatrichtlinie der Gemeinschaft voranzubringen. Damit soll die Errichtung des Europäischen Schutzgebietsnetzes "Natura 2000'' unterstützt werden.
Requirements
Das Projekt muss in der Gebietskulisse nach der Habitatrichtlinie oder der Vogelschutzrichtlinie vorgeschlagen sein.
Ziel des Projekts muss der Schutz einer oder mehreren Tier- und Pflanzenarten der Anhänge II und IV der Habitatrichtlinie und Anhang I der Vogelschutzrichtlinie sein. Darüber hinaus muss ein geeigneter Projektträger gefunden werden, der die nationale Kofinanzierung des Projekts (i.d.R. 50 %) sicherstellt.
In der Praxis haben nur solche Projekte Aussicht auf Genehmigung durch die EU-Kommission, die auf den Schutz von prioritären Lebensräumen oder Arten im Sinne des LIFE-Natur-Programms abzielen. Hierbei handelt es sich um eine Auswahl europaweit bedeutsamer Lebensräume und Arten aus den Anhängen der Habitat- und Vogelschutzrichtlinie.
Status 04.04.2012
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