Röntgenanlagen und medizinisch-technische Geräte; Überprüfung des Betriebs

Überprüfung des Betriebes von medizinisch- technischen Geräten und von Röntgenanlagen durch die Regierungen.

Description

Aufgabe der den Regierungen angegliederten Gewerbeaufsicht ist es darauf hinzuwirken, dass bei der Anwendung von Röntgenstrahlung, die Strahlenbelastung von Beschäftigten, Ärzten und Patienten so gering wie möglich gehalten wird.

Die Gewerbeaufsicht

  • überwacht den ordnungsgemäßen Betrieb der Röntgenanlagen,
  • verfolgt die Einhaltung der regelmäßig vorgeschriebenen Sachverständigenprüfungen,
  • prüft die Einhaltung der Strahlendosisgrenzwerte der mit dem Betrieb der Röntgeneinrichtungen betrauten Personen und
  • kontrolliert die Sachkunde des Röntgenpersonals.

Beim Betrieb von medizinisch-technischen Geräten ist es Aufgabe der Gewerbeaufsicht dafür zu sorgen, dass weder Anwender noch Patienten durch den Betrieb der Medizinprodukte gefährdet werden. Die Gewerbeaufsicht kontrolliert die Einhaltung der Betriebsvorschriften und der sicherheitstechnischen Kontrollen durch den Betreiber für den Einsatz von medizinisch-technischen Geräten, wie z. B. Ultraschallgeräten, medizinischen Lasern, Infusionspumpen aber auch von elektrisch verstellbaren Pflegebetten, die ebenfalls unter den Begriff der medizinisch-technischen Geräte fallen.

Status 10.10.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

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