Arbeitnehmer sind unter bestimmten Voraussetzungen arbeitsmedizinisch zu betreuen. Die Aufgabe der Betriebsärzte ist es, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und in der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen und die hierfür verantwortlichen Personen zu beraten (z.B. bei der Planung von Betriebsstätten, der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, der Einführung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung des Arbeitsplatzes und bei der Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsprozess). Sie führen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen der Arbeitnehmer durch und beraten die Arbeitnehmer über Unfall-, Gesundheitsgefahren und persönliche Schutzmaßnahmen.
Arbeitssicherheitsgesetz; Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
Arbeitgeber, Gewerbeaufsichtsämter (Gewerbeaufsicht, Gewerbeärztlicher Dienst), gesetzliche Unfallversicherungsträger
Status 05.01.2012
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