Stiftung; Anerkennung

Für die Errichtung einer Stiftung ist neben dem Stiftungsgeschäft die behördliche Anerkennung erforderlich.

Description

Die Errichtung einer Stiftung ist eine ideale Möglichkeit privates Vermögen - noch zu Lebzeiten oder von Todes wegen - in öffentliches Wohl umzuwandeln. Als potentieller Stifter können Sie dabei frei wählen, für welche Zwecke Sie Ihr Vermögen einsetzen wollen und Sie können dabei eigene Ideen umsetzen oder verwirklichen.

Für die Errichtung der Stiftung ist neben dem Stiftungsgeschäft die behördliche Anerkennung erforderlich. Diese Anerkennung erteilt die Regierung, in deren Bereich die Stiftung ihren Sitz haben soll.

Die Regierung berät Sie als potentiellen Stifter bereits im Vorfeld eingehend und kompetent. Auch können Sie hier einen Leitfaden mit Muster für Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung erhalten, der Ihnen wertvolle Hilfe für die Errichtung Ihrer individuellen Stiftung sein kann.

Requirements

Grundsätzlich bestehen keine besonderen persönlichen, fachlichen oder sonstigen Voraussetzungen. Die beabsichtigte Stiftung darf jedoch keinen rechtswidrigen oder das Gemeinwohl gefährdenden Zweck verfolgen. Darüber hinaus muss die nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks aus den Erträgen des Grundstockvermögens gesichert sein. In der Regel sollte daher das auch künftig nicht antastbare Grundstockvermögen mindestens 50.000,- bis 100.000,- Euro betragen.

Deadlines

Für die Errichtung einer Stiftung bestehen grundsätzlich keine Fristen.

Required documents

  • Unterschriebene Urkunde über die Errichtung der Stiftung (Stiftungsgeschäft)
  • Ebenfalls unterschriebene Stiftungssatzung
  • Ausreichende Nachweise oder Sicherheiten über die Bereitstellung des Grundstockvermögens

Forms

  • Formloser Antrag

Fees

  • Bei einer Stiftung, die überwiegend öffentliche (gemeinnützige) Zwecke verfolgt, entstehen Ihnen für die Anerkennung keine Kosten; bei sonstigen Stiftungen richtet sich die Gebühr nach dem Verwaltungsaufwand unter Berücksichtigung des Grundstockvermögens und des Anteils der öffentlichen Zwecke.

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Related issues

Status 12.03.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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