Vollzugsärztlicher Dienst bei den Justizvollzugsanstalten

Den Ärzten der Gesundheitsämter obliegt in bestimmten Fällen der vollzugsärztliche Dienst bei den Justizvollzugsanstalten.

Description

Die Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten haben im Rahmen der Gesundheitsfürsorge Anspruch auf Krankenbehandlung. Diese umfasst insbesondere auch die ärztliche Betreuung. Die medizinische Versorgung der Gefangenen wird in der Regel durch hauptamtliche oder vertraglich verpflichtete Ärzte der Justizvollzugsanstalten gewährleistet. Soweit ausnahmsweise entsprechende Ärzte oder Landgerichtsärzte nicht zur Verfügung stehen, obliegt die ärztliche Behandlung der Gefangenen den Ärzten der Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz.

Status 12.01.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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