Gegenprobensachverständige; Zulassung

Die Zulassungsbehörden prüfen, ob beim Antragsteller die Zulassungsvoraussetzungen der Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben (Gegenproben-Verordnung; GPV) sowie zur Änderung der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung des Bundes erfüllt sind.

Description

Bei der amtlichen Probennahme i. S. des § 43 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) (sowie von Tabak und Tabakerezugnissen) werden für etwaige Nachuntersuchungen zusätzlich Zweitproben entnommen, die beim Betrieb zurückgelassen werden. Zur Untersuchung dieser Zweitproben sind nur zugelassene Sachverständige befugt. Die Zulassungsbehörden prüfen u.a. die Zulassungsvoraussetzungen gemäß der Gegenproben-Verordnung des Bundes.

Private Sachverständige benötigen für die Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben eine Zulassung. Diese Zulassung erfolgt in Bayern durch die Regierungen. Örtlich zuständig ist die Regierung des Hauptsitzes des Gegenprobensachverständigen; bei Sitz der Gegenprobensachverständigen im Ausland ist die Regierung von Oberbayern zuständig. Die zugelassenen privaten Sachverständigen werden im Staatsanzeiger veröffentlicht.

Requirements

Beraufsausbildung

Lebensmittelchemiker/innen mit Staatsexamen zum/r staatlich geprüften Lebensmittelchemiker/in

o d e r

Approbierte Tierärzte/innen mit einer Befähigung als Fachtierarzt im für die Zulassung beantragten Untersuchungsgebiet oder als Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen

o d e r

Personen mit naturwissenschaftlichem Universitätsabschluss mit einschlägigen Fach- und Rechtskenntnissen

 

Weitere Voraussetzungen an den/die Antragsteller/in

  • mindestens zweijährige Untersuchungs- und Beurteilungserfahrung im beantragten Untersuchungsgebiet/-bereich
  • verfügt über ein akkreditiertes Prüflaboratorium
  • zuverlässig
  • frei von Interessenskonflikten bei der Durchführung seiner Tätigkeit  als Gegenprobensachverständiger
  • nicht in der amtlichen Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung tätig 

Deadlines

Es sind keine Fristen einzuhalten.

Required documents

  • Lebenslauf
  • Amtliches Führungszeugnis
  • Erklärung, dass kein Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 2 Abs. 3 GPV vorliegt und die Tätigkeit unabhängig und frei von Interessenskonflikten ausgeübt wird
  • Berufsqualifikationsnachweis
  • Nachweis über eine 2-jährige Untersuchungs- und Beurteilungserfahrung (Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 GPV)
  • Akkreditierungsnachweis (Urkunde / Anerkennung) des benannten Prüflabors
  • Abgabe der Verpflichtungserklärung (Anlage 3 zu § 3 Abs. 5 GPV)
  • Sofern die Zulassung für mikrobiologische Untersuchungen beantragt wird, ggf. die Erlaubnis nach Infektionsschutzgesetz

Forms

  • Formloser Antrag

Fees

  • 75 bis 200 € zzgl. Auslagen

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Status 22.12.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

 Caption
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