Betriebe, die Tätigkeiten an ortsfesten Kälte-, und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und Brandschutzsystemen durchführen, benötigen seit 4. Juli 2009 eine Zertifizierung nach § 6 Abs. 1 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV).
Description
Betriebe, die Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälte-, und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und Brandschutzsystemen vornehmen, benötigen eine Zertifizierung gemäß § 6 Abs. 1 ChemKlimaschutzV.
Der Antrag ist formlos beim Bayerischen Landesamt für Umwelt zu stellen.
Folgende Angaben/Unterlagen sind erforderlich:
- Name und Sitz der Betriebes
- Beschreibung der Tätigkeiten
- Sachkundebescheinigungen des Personals
- Technische Ausstattung
- Erklärung über ausreichend sachkundiges Personal in Bezug zum Auftragsvolumen
Requirements
Eine Betriebszertifizierung erhält, wer nachweislich sachkundiges Personal und die für die Tätigkeiten erforderliche technische Ausstattung zur Verfügung hat.
Required documents
-
Kopie der Personalzertifikate
gemäß § 5 Abs. 2 ChemKlimaschutzV
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Technische Ausstattung
Angabe (nur) der spezifischen Werkzeuge
-
Erklärung
dass, ausreichend Personal in Bezug zum Auftragsvolumen zur Verfügung steht
Fees
- Nach Bayerischem Kostengesetz liegen die Kosten derzeit zwischen 125 € und 1.500 € je nach Größe des Betriebes, Anzahl der Personalzertifikate und Aufwand zur Prüfung der Unterlagen und Erstellung der Bescheinigung.
Status 04.04.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
- Online form, Bavaria-wide
- Online form, locally limited
- Printed page, Bavaria-wide
- Printed page, locally limited
- Legal bases, Bavaria-wide
- Legal bases, locally limited
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
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