Ausländerrecht; Bleiberechtsregelungen

2006 und 2007 wurden zwei Regelungen beschlossen, die langjährig in Deutschland lebenden und gut integrierten Ausländern ein Aufenthaltsrecht gewährten.

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Ausländer, die zur Ausreise verpflichtet und in Deutschland nur geduldet sind, sich jedoch bereits seit acht bzw. sechs Jahren hier aufhalten, erhalten ein Aufenthaltsrecht, wenn sie wesentliche Integrationsleistungen hinsichtlich Sprache, Straflosigkeit usw. erfüllen können.

Einzelheiten dazu finden Sie im Internetangebot des Bayerischen Staatsministeriums des Innern.

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Status 28.10.2011

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