Fahrschulerlaubnis; Erteilung
Wer als selbständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, benötigt eine Fahrschulerlaubnis.
Description
Die Fahrschulerlaubnis wird auf Antrag für die Klasse BE, A, CE und DE erteilt. Die Erlaubnis der Klasse A berechtigt auch zur Ausbildung von Fahrschülern, welche die Fahrerlaubnis einer anderen Klasse für Krafträder erwerben wollen. Die Erlaubnis der Klasse BE berechtigt auch zur Ausbildung von Fahrschülern, welche die Fahrerlaubnis der Klasse S oder die Fahrlehrerlaubnis zum Führen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen sowie von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h erwerben wollen. Die Erlaubnis der Klasse CE berechtigt auch zur Ausbildung von Fahrschülern, welche die Fahrerlaubnis zum Führen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen sowie von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 32 km/h erwerben wollen.
Von der Fahrschulerlaubnis mit einem Zusatz nach § 11a Fahrlehrergesetz* darf nur zur vorübergehenden und gelegentlichen selbständigen Ausbildung von Fahrschülern Gebrauch gemacht werden.
*Aufgrund abweichender Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrschulerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
Prerequisites
Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber
- mindestens 25 Jahre alt ist
- die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzt, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragt,
- mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer tätig war,
- an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat,
- den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung hat.
Außerdem dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen oder welche die Annahme rechtfertigen, dass er die Pflichten eines Inhabers einer Fahrschule und des verantwortlichen Leiters des Ausbildungsbetriebs nicht erfüllen kann.
Deadlines
keine
Forms
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Form, Bavaria-wide:
Formloser Antrag
Fees
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Fees, Bavaria-wide:
- Gebühren für die Erteilung der Fahrschulerlaubnis
- Gebühren für die Überprüfung einer Fahrschule oder Zweigstelle
Status: 28.11.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern
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